AGB

 

1. Allgemeines – Geltungsbereich

 

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Werbeagentur ELBDESIGN (nachfolgend: ELBDESIGN) gelten aussschließlich; entgegenstehende oder von meinen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ich hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.2 Meine AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, auch wenn nicht in jedem Einzelfall auf sie hingewiesen wird.

 

 

2. Urheberrecht und Nutzungsrechte

 

2.1. Alle Entwürfe, Reinzeichnungen, konzeptionelle Arbeiten und konzeptionellen Aufbereitungen wie Mindmaps, Konzeptpapiere, Storyboards und Scripts unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Höhe nicht erreicht ist.

2.2. Die Entwürfe, Reinzeichnungen, konzeptionellen Arbeiten und konzeptionellen Aufbereitungen (wie oben) dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von ELBDESIGN weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt ELBDESIGN, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung noch nicht vereinbart, so ist ELBDESIGN berechtigt, für den vorstehend genannten Fall als Vertragsstrafe das Doppelte der üblichen Vergütung zu verlangen.

2.3. ELBDESIGN überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von ELBDESIGN. Die Nutzungsrechte gehen erst nach der vollständigen Bezahlung der Vergütung über.

2.4. ELBDESIGN hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt ELBDESIGN zum Schadensersatz. Ohne Nachweise eines höheren Schadens beträgt der Schadensersatz 50% der vereinbarten Vergütung. Das Recht, bei Nachweis einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.

2.5. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

 

 

3. Vergütung

 

3.1. Die im Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise enthalten keine Mehrwertsteuer. Sie gelten ab Werk und schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versand- und Versandnebenkosten nicht ein.

3.2. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeausdrucken, die vom Auftraggeber wegen ge- ringfügiger Abweichungen von der Vorlage verlangt werden.

3.3. Entwürfe, Reinzeichnungen, konzeptionelle Arbeiten und konzeptionelle Aufbereitungen (wie oben) bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung.

3.4. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe, Reinzeichnungen, konzeptionelle Arbeiten und konzeptionelle Aufbereitungen (wie oben) geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.

3.5. Werden die Leistungen von ELBDESIGN in einem größeren Umfang oder anderer Art und Weise als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist ELBDESIGN berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren und der ursprünglich gezahlten Vergütung für die Nutzung zu verlangen .

3.6. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die ELBDESIGN für den Auftrag erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

 

 

4. Fälligkeit der Vergütung

 

4.1. Die Zahlung (Nettopreis zzgl. Mehrwertsteuer und eventuelle Auslagen sowie Aufwendungen) ist wenn nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, innerhalb von 5 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Leistung, Teilleistung oder Leistungsbereitschaft (bei Vorliegen einer Holschuld oder im Falle von Annahmeverzug) ausgestellt.

4.2. Bei Bereitstellung außergewöhnlich großer Materialmengen, besonderer Materialien, Erbringung von Vorleistungen an zur Leistungserbringung herangezogene Dritte oder sonstigen Vorleistungen von ELBDESIGN, sowie bei einem Leistungszeitraum von über einem Kalendermonat können Vorauszahlungen verlangt werden. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme oder – bei Nichtabnahme trotz Anzeige der Abnahmebereitschaft – bei Zugang dieser Anzeige der Abnahmebereitschaft der Teilleistung fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er überdurchschnittliche finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 50% der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 25% nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 25% nach Lieferung der zu überprüfenden Ware. Ein durch etwaige Mehrkosten entstandener Restbetrag wird 2 Wochen nach Erhalt der Ware mit der Schlussrechnung abgerechnet.

4.3. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann ELBDESIGN Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen – auch der noch nicht fälligen – Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Das Gleiche gilt wenn Tatsachen die Annahme nahelegen, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet ist. Diese Rechte stehen ELBDESIGN insbesondere dann zu, wenn der Auftraggeber trotz verzugsbegründender Mahnung keine Zahlung leistet.

4.4. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Verzugs- zinssatzes zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Insbesondere bleibt es ELBDESIGN unbenommen, bei Nachweis einen höheren Zinsschaden geltend zu machen.

4.5. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ELBDESIGN.

4.6. Ein Eigentumsvorbehalt im vorstehenden Sinne besteht nicht nur bis zur Begleichung der Forderung über die jeweilige Lieferung, sondern umfasst alle zum Rechnungsdatum bestehenden unbeglichenen Forderungen.

4.7. ELBDESIGN steht an vom Auftraggeber angelieferten Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenstände ein Zurückbehaltungsrecht gern. § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.

 

 

5. Sonderleistung, Neben- und Reisekosten

 

5.1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium, Drucküberwachung oder Datenhandling, insbesondere Dearchivierungsleistungen und Versionierungsänderungen, werden nach dem Zeitaufwand berechnet.

5.2. ELBDESIGN ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, ELBDESIGN entsprechende Vollmacht zu erteilen.

5.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von ELBDESIGN abgeschlossen werden oder der Erbringer der Fremdleistung eine Forderung hieraus gegenüber ELBDESIGN geltend macht oder eine solche Geltendmachung ankündigt, verpflichtet sich der Aufraggeber, ELBDESIGN im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere, aber nicht nur, die Übernahme der Kosten.

5.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Bereitstellung von Datenträgern, die Archivierung von Daten oder deren Bereitstellung in abweichenden Formaten, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktion, Satz und Druck etc. sowie sonstige Aufwendungen von ELBDESIGN für nicht bei ELBDESIGN erbrachte (Teil-) Leistungen sind vom Auftraggeber zu erstatten.

5.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrages zu unternehmen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

 

 

6. Eigentum

 

6.1. An sämtlichen Entwürfen, Konzepten und Reinzeichnungen sowie konzeptionellen Arbeiten und konzeptionellen Aufbereitungen (wie oben) werden – gegen Berechnung – nur nach Nutzungsart und Nutzungsdauer gestaffelte Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch weitergehende Rechte übertragen. Insbesondere verbleibt das geistige Eigentum bei ELBDESIGN.

6.2. Eventuell überlassene Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde .

6.3. Die Versendung von Arbeiten und Vorlagen sowie aller weiterer physischer Leistungsergebnisse oder Hilfsmittel erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.

6.4. ELBDESIGN ist nicht verpflichtet, offene Dateien oder Layouts, die zur Erbringung der Leistung erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. ELBDESIGN übergibt lediglich nicht abänderbare, ausschließlich für den vorgesehenen Verwendungszweck einsetzbare Daten, je nach Zweck. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe offener, abänderbarer Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Dem Auftraggeber von ELBDESIGN zur Verfügung gestellte Daten dürfen nur mit vorheriger Zustimmung von ELBDESIGN geändert werden.

6.5. Die vom Auftraggeber zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände und/oder Hilfsmittel bleiben Eigentum von ELBDESIGN und werden nicht ausgeliefert.

 

 

7. Korrektur, Produktüberwachung und Belegmuster

 

7.1. Vor Ausführung der Vervielfältigung werden dem Auftraggeber auf Wunsch und gegen Berechnung Korrekturmuster vorgelegt. sofern dies nach dem Umständen, insbesondere der Frist zur Fertigstellung oder des Gegenstands des Auftrages, möglich ist.

7.2. Bei der Produktionsüberwachung ist ELBDESIGN berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. ELBDESIGN haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, wenn und soweit keine wesentliche Vertragspflichtverletzung oder die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit in Rede steht.

7.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten aus Druckproduktionen überlässt der Auftraggeber ELBDESIGN 5 bis 10 Belegstücke unentgeltlich. ELBDESIGN ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

 

 

8. Lieferung

 

8.1. Den Versand nimmt ELBDESIGN mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, wenn und soweit keine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit in Rede steht.

8.2. Liefertermine sind nur gültig,wenn sie von ELBDESIGN ausdrücklich bestätigt werden.

8.3. Gerät ELBDESIGN mit seinen Leistungen in Verzug, so ist zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Die gesetzlichen Vorschriften zum Fixhandelskauf bleiben unberührt. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden, wenn und soweit keine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit in Rede steht.

8.4. Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb von ELBDESIGN als auch in dem eines Zulieferers – insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle Fälle höherer Gewalt sowie Nichtverfügbarkeit von Kommunikationsmedien, insbesondere von Datennetzen, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses.

8.5. Mehr- oder Minderlieferungen bis 10% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.

 

 

9. Haftung

 

9.1. ELBDESIGN verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Datenträger, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. ELBDESIGN haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, wenn und soweit keine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit in Rede steht. Ein über den Materialwert hinaus gehender Schadensersatz ist – mit derselben Einschränkung – ausgeschlossen.

9.2. ELBDESIGN verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet ELBDESIGN für seine Erfüllungsgehilfen nicht, wenn und soweit keine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit in Rede steht.

9.3. Sofern ELBDESIGN notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen.

9.4. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen, Reinzeichnungen, konzeptionellen Arbeiten und konzeptionellen Aufbereitungen (wie oben) durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

9.5. Für die urheberrechtliche Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet ELBDESIGN ebensowenig wie für deren wettbewerbs- und urheberrechtliche Zulässigkeit, es sei denn, ELBDESIGN verwendet vorsätzlich oder grob fahrlässig urheberrechtlich geschütztes Material ohne Genehmigung des Rechteinhabers.

9.6. Beanstandung gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

9.7. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, die mangelfreie Teillieferung ist für den Auftraggeber ohne Interesse.

9.8. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren bzw. bei farbigen Wiedergaben gleich in welcher Produktionsart können geringfügige Abweichungen vom Original bzw. einem sonstigen Referenzstück nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich von Andruck und Auflagendruck sowie insbesondere bei elektronisch sichtbar gemachten Arbeiten, da Farbabweichungen hier stark vom Wiedergabegerät beeinflusst werden.

9.9. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet ELBDESIGN nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferer.

 

 

10. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

 

10.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu Tragen. ELBDESIGN behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

10.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann ELBDESIGN eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann ELBDESIGN Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitgehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

10.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an ELBDESIGN übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber ELBDESIGN von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

10.4. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass ELBDESIGN für die Erbringung seiner Leistungen einzelne Elemente von Dritten bezieht (bspw. Photos für Printproduktionen oder Musikstücke für Videoclips). An solchen Drittwerken erwirbt ELBDESIGN ein Nutzungsrecht für die vertragsgemäße Nutzung der Leistung und leitet dieses an den Auftraggeber weiter. ELBDESIGN weist darauf hin, dass die Verwendung seiner Leistung in anderer Art und Weise oder in größerem Umfang, als vor Vertragsschluss angegeben, dazu führen kann, dass ein Nutzungsrecht an den genannten Drittwerken nicht besteht, und dass dadurch rechtliche und wirtschaftliche Risiken für den Auftrag – geber entstehen können. Der Auftraggeber ist daher verpflichtet und gehalten, den beabsichtigten Verwendungszweck und -umfang der Leistung von ELBDESIGN genau anzugeben und eventuelle nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen umgehend an ELBDESIGN mitzuteilen. Unterbleibt eine solche nachträgliche Mitteilung oder teilt der Auftraggeber Art und Umfang der beabsichtigten Nutzung der Leistungen von ELBDESIGN von Anfang an unrichtig mit, haftet ELBDESIGN nicht für Ansprüche des Rechteinhabers gegen den Auftraggeber. Weiter hat der Auftraggeber ELBDESIGN von eventuellen Ansprüchen des Rechteinhabers gegen ELBDESIGN aufgrund einer solchen Überschreitung der Nutzungsrechte an Drittwerken freizustellen.

 

 

11. Schlussbestimmungen

 

11.1. Erfüllungsort ist Tornesch. Gerichtsstand ist, wenn der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Pinneberg.

11.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

11.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11.4. Der Auftraggeber ist mit einer Speicherung seiner überlassenen Daten einverstanden.

 

Stand: Januar 2022